Mitgliedschaft
Laut Vereinssatzung können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen Vereinsmitglieder werden, die zur Förderung der Vereinszwecke beitragen bzw. daran interessiert sind.
Über die Mitgliedschaft entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand. Für nähere Auskünfte zur Mitgliedschaft können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Jedes Mitglied, das in den Verein aufgenommen wird, ist ein ordentliches Mitglied.